Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreicht

Seit 01. August 2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Deutschland in Kraft. Um sich ein Bild über die spezifischen Auswirkungen der EBV auf die betroffenen Unternehmen zu machen, hat der Deutsche Abbruchverband e.V. (DA) gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und der Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) einen Bericht zur Umsetzung der EBV erstellt.

Erhebliche Herausforderungen für Hersteller und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB)

Die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat sowohl für Hersteller als auch für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) erhebliche Herausforderungen mit sich gebracht. Die Umstellung führte zu erhöhten Kosten und einem deutlich gestiegenen bürokratischen Aufwand, insbesondere im Bereich der Güteüberwachung und Annahmekontrolle. Über 60% der befragten Unternehmen berichten von starken Auswirkungen, wobei längere Analysenzeiten und die damit verbundenen Kosten den Einsatz von MEB, vor allem auf Baustellen, erschweren. Trotz gestiegener Preise für die Annahme von Boden und Bauschutt können viele Unternehmen die höheren Kosten nicht durch erhöhte Preise für MEB kompensieren. Der fehlende Produktstatus von MEB verschärft dieses Problem zusätzlich, da diese Materialien im Vergleich zu Primärmaterialien benachteiligt werden.

Mehrheit der Befragten sehen keine Erleichterung beim Einbau von MEB

Für die Verwender hat sich die Situation durch die EBV ebenfalls nicht verbessert. Im Gegenteil: 80% der Befragten sehen keine Erleichterung beim Einbau von MEB und 52% empfinden den Einbau sogar als komplizierter. Der Wegfall der wasserrechtlichen Genehmigung hat nicht zu den erhofften Vereinfachungen geführt, sondern stattdessen zu Verunsicherungen bei Planern und Bauherren, die nun verstärkt auf Primärmaterialien zurückgreifen. Zusätzlich haben 84% der Befragten einen signifikant gestiegenen Dokumentationsaufwand festgestellt, der als unverhältnismäßig hoch angesehen wird. Diese komplexen Anforderungen erschweren den Einsatz von MEB erheblich und führen zu Unsicherheiten in der Praxis.

EBV hat angestrebte Recyclingziele verfehlt

Die EBV hat auch die angestrebten Recyclingziele verfehlt. Nur 5% der Befragten (156 Firmen) sagten, dass seither mehr Bauschutt- und Bodenaushub recycelt werde, 52% sahen keine Veränderung – und 42% der Betriebe erklärten, dass weniger für die Wiederverwertung aufgearbeitet werde als zuvor. Stattdessen befürchten die Befragten, dass die Verordnung zu einer Verschiebung der Stoffströme hin zur Deponierung führt, da diese als einfacher und sicherer angesehen wird. Die Marktakzeptanz von MEB ist ebenfalls gesunken. Rund 35% der Befragten sehen eine Verschlechterung der Akzeptanz, wobei insbesondere MEB der Klassen RC-2 und RC-3 kaum nachgefragt werden.

Einführung des Produktstatus und Reduzierung der Bürokratie als Lösungsansatz

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wird dringend empfohlen den Produktstatus für alle nach EBV güteüberwacht hergestellten MEB einzuführen, um diese Materialien von abfallrechtlichen Vorgaben zu befreien und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Primärmaterialien zu erhöhen. Eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands, etwa durch eine bundesweit einheitliche Online-Datenbank, könnte den Einsatz von MEB weiter fördern. Zudem sollten öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, MEB bei Ausschreibungen zu bevorzugen, um eine Stoffstromverschiebung zur Deponie zu verhindern. Schließlich werden bundeseinheitliche Schulungen der Behörden empfohlen, um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der EBV zu gewährleisten.

Fazit: Nutzung von MEB häufig komplizierter und teurer

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung der EBV die Nutzung von MEB oft komplizierter und teurer gemacht hat, was den angestrebten Recyclingzielen entgegenwirkt. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, sind daher dringende Anpassungen erforderlich, insbesondere die Einführung eines Produktstatus und die Reduzierung von Bürokratie.

 

Zum Bericht

Alle oben genannten Verbände haben ihre Unternehmen mehrfach mit Umfragen zur Umsetzung der EBV begleitet, um sich aussagekräftige Eindrücke über regulatorische Anforderungen, betriebliche Anpassungen, logistische Herausforderungen, finanzielle Belastungen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit und zu Marktbedingungen der mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) zu verschaffen.

Ziel der Umfrage war es, die spezifischen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen zu identifizieren, Herausforderungen zu verstehen und mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Der heute veröffentlichte Bericht fasst die Ergebnisse grafisch und textlich aufbereitet zusammen. In einem abschließenden Fazit werden die Hauptprobleme in der Umsetzung benannt, verbunden mit Hinweisen und Lösungsansätzen zum angedachten Evaluierungsverfahren der EBV.

Hinweis:

Die Ergebnisse basieren auf den durchgeführten Mitgliederumfragen, die auf den Grundlagen der zwischen den beteiligten Verbänden abgestimmten Fragebögen ermittelt wurden. Alle Fragebögen wurden sorgfältig gesichtet und soweit möglich ausgewertet, dennoch können die Verfasser dieses Berichts keine Gewähr sowie Haftungsansprüche Dritter für Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Antworten der befragten Unternehmen übernehmen.

Download PDF Pressemitteilung Monitoring Bericht EBV: Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreicht

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