DA fordert wirkliche Förderung der Kreislaufwirtschaft
Als Vertreter der Abbruchbranche stellt der Deutsche Abbruchverband (DA) Forderungen an eine neue Bundesregierung, die außer einer Förderung der Kreislaufwirtschaft auch Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sowie weitere für die Branche bedeutsame Themen betreffen.
Eine durch die Politik selbst behinderte Kreislaufwirtschaft am Bau, fehlende Arbeitskräfte, hoher Bürokratie- und Dokumentationsaufwand sowie die potentielle Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Gefahrstoffe nimmt der Deutsche Abbruchverband als Vertreter der Abbruchbranche zum Anlass, Forderungen an eine neue Bundesregierung zu stellen. Diese sollen auf aktuelle Herausforderungen der Branche aufmerksam machen und die Politik dazu bewegen, Vereinfachungen und Erleichterungen in zentralen Themenbereichen herbeizuführen.
Vereinfachung von Groß- und Schwerlasttransporten
Großraum- und Schwerlasttransporte sichern den Wirtschaftsstandort Deutschland und sind auch für die Abbruchbranche entscheidend, da sie zwangsläufig schwere und große Maschinen, wie Bagger, Krane, Bohrgeräte etc. zu und von jeder einzelnen Baustelle befördern muss. Die zu komplizierten und teilweise unnötigen Genehmigungsverfahren für die Durchführung eines Schwertransportes machen die Branche unflexibel, was zu Bauverzögerungen und finanziellem Mehraufwand der Abbruch- bzw. Bauprojekte führt.
Zudem ist die veraltete und marode Infrastruktur aus Straßen, Brücken und Schienen in Deutschland nicht mehr für die heutigen Anforderungen gewappnet.
Der DA fordert deshalb die Ertüchtigung der Infrastruktur, die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Groß- und Schwerlasttransporte sowie die Anhebung der Anhörfreigrenze für Transporte auf 44,0 t Gesamtmasse.
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Rückbaubranche ist durch innovative Technik, sowohl im Rückbau selbst als auch im Recycling, dazu in der Lage, viele verbaute Materialien durch zerstörungsfreien/-armen Rückbau oder durch Aufbereitung wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Hierdurch können sowohl Primärrohstoffe geschont als auch Energie und CO2 eingespart werden.
Der propagierte politische Wille zu mehr Kreislaufwirtschaft – auch am Bau -, muss durch sinnvolle Gesetze umgesetzt werden. Durch die momentanen gesetzlichen Vorgaben wird die Wirtschaftlichkeit zur Herstellung von Sekundärbaustoffen sowie deren Akzeptanz zusehends verringert. Ein Kernstück hierbei ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Der DA fordert deshalb, dass öffentliche Auftraggeber zum bevorzugten Einbau von Sekundärbaustoffen verpflichtet werden. In der EBV sollen in diesem Zusammenhang mineralische Ersatzbaustoffe als Produkt und nicht mehr als Abfall anerkannt werden. Bürokratieabbau
Die Arbeit der Baubranche und im besonderen Maße die der Rückbauunternehmen, wird zunehmend von immer neuen Gesetzen, Verordnungen und vor allem Dokumentations-pflichten erschwert. Die Flut an Vorgaben der EU, des Bundes und Länder treiben die Kosten von Bauprojekten in die Höhe und verlangsamen die gesamte Bauwirtschaft. Im Sinne des Bürokratieabbaus fordert der DA die Harmonisierung und Zusammenführung vorhandener Verordnungen und Gesetze und die Streichung von veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Verordnungen, insbesondere wenn neue Gesetze und Verordnungen verabschiedet werden.
Fachkräftemangel
Wie alle Branchen ist auch die Abbruchbranche vom Fachkräftemangel betroffen. Dies sogar in besonderem Maße, da die Arbeiten z.T. körperlich anstrengend sind und teilweise im Freien stattfinden, was viele Arbeitnehmer abschreckt. Daher ist die Abbruchbranche besonders auf ausländische Facharbeiter, aber auch ungelernte bzw. anlernbare Arbeiter angewiesen. Es muss deshalb in Zukunft möglich sein, die Arbeitsfreigabe/- Erlaubnis für ausländische Fachkräfte und ungelernte Arbeitnehmer (auch Flüchtlinge) schneller und unbürokratischer zu erhalten.
Erkundungspflicht für Schadstoffe (Asbest) durch den Veranlasser (Bauherrn)
Gebäude bis zum Baujahr 1993 stehen in Deutschland unter dem Generalverdacht einer Asbestbelastung – bis zum Beweis des Gegenteils. Eine sorgfältige Erkundung möglicher Schadstoffe bereits in der Planungsphase von Rückbau- oder Sanierungsarbeiten schützt Mensch und Umwelt. Dies betrifft die notwendigen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowohl bei der Ausführung als auch für die notwendige ordnungsgemäße Entsorgung anfallender schadstoffbelasteter Bau- und Abbruchabfälle. Nur so können die ausführenden Unternehmen bereits bei der Angebotsabgabe mögliche Schadstoffe und damit verbundene zusätzlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigen und in der Ausführung umsetzen.
Der DA fordert deshalb, dass die Erkundungspflicht durch den Veranlasser einer Bau- und Abbruchmaßnahme (Bauherr) wieder in der Gefahrstoffverordnung verankert wird.
Forderungen des DA an eine neue Bundesregierung Dezember 2024Download Pressemitteilung Forderungen der Abbruchbranche an die Politik_17.12.2024
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