Anleitung für Führungskräfte zur Durchführung der jährlichen Pflichtunterweisung gem. DGUV V1

07.11.2017 / 9:00 - 16:30

Eintägige Pflichtunterweisung für Firmeninhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte aus Mitgliedsunternehmen des Deutschen Abbruchverbandes

Am 07.11.2018 in Karlsruhe

Hintergrund

Gemäß § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, gilt hinsichtlich der Unterweisung der Versicherten:

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) … zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

Um den Unternehmern im Deutschen Abbruchverband (DA) bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu assistieren, bietet der Verband seinen Mitgliedern an dieser Stelle Unterstützung an. Vom DA beauftragte, professionelle Referenten informieren über die typischen Gefahren auf Abbruchbaustellen und zeigen die entsprechenden Schutzmaßnahmen auf. Die gewerblichen Mitarbeiter werden somit für die kritischen Situationen sensibilisiert, denen sie im Baustellenalltag begegnen können. Ebenso werden ihnen geeignete Wege aufgezeigt, mit diesen Situationen umzugehen.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Arbeitsschutz in Abbruchunternehmen weiter und nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig sollen der Unternehmer und sein führendes Baustellenpersonal entlastet werden, um dadurch mehr Zeit z.B. für organisatorische Aufgaben zu haben.

Der Unternehmer kommt mit der Entsendung seiner Mitarbeiter seiner Pflicht zur jährlichen Unterweisung nach. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss eine individuelle Teilnahmebestätigung bzw. einen Aufkleber für seinen Sicherheitspass, und der Unternehmer einen Unterweisungsnachweis für seine Unterlagen.

 

Fragen/Infos (Deutscher Abbruchverband): Frau Verena Alberding: Tel. 0221 367983-24

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