Arbeitsschutz

Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht das Arbeitsschutzgesetz die „Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit“, die durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern sind.

Der Arbeitsschutz ist in Deutschland in ein duales System gegliedert. Neben staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Baustellenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung, tritt das Recht der Berufsgenossenschaften in Form von branchenbezogenen Unfallverhütungsvorschriften.
Abbrucharbeiten gehören zu den gefährlichen Tätigkeiten im Baugewerbe, z.B. aufgrund von Absturzgefahr, räumlicher Beengtheit, Notwendigkeit von Improvisation als Folge unerwarteter baulicher Gegebenheiten oder gegenseitiger Gefährdung durch verschiedene gleichzeitig ausgeführte Abbrucharbeiten.

Eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzaspekten, zu der insbesondere auch eine Gefährdungsbeurteilung gehört, gewährleistet eine unfallfreie, wirtschaftliche und sichere Durchführung von Abbrucharbeiten.

In der Pflicht und Verantwortung, arbeitsbedingte Risiken zu erkennen und zu minimieren und damit für Baustellensicherheit zu sorgen, stehen alle Projektbeteiligten – vom Abbruchunternehmer, über den Bauherrn, dessen Architekten und Ingenieurbüro, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bis hin zu jedem einzelnen Beschäftigten.

Der Deutsche Abbruchverband setzt sich für seine Mitglieder beim Thema Arbeitsschutz ein in Form von aufmerksamkeitsstarken Präventionskampagnen, der Zurverfügungstellung von hochwertigen Infomaterialien und entsprechenden Schulungsangeboten. Durch ein Arbeitgeber-Mandat in der Vertreterversammlung der BG BAU nimmt der DA auch dort Einfluss für seine Mitglieder.


Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie in unserem Mitgliederbereich.