Die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung ist die Voraussetzung von wirksamen und baustellenbezogenen Arbeitsschutz-Maßnahmen. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer.
Mit Hilfe dieser vorausschauenden, präventiven Beurteilung kann der Abbruchunternehmer zu erwartende Gefährdungen für jede einzelne Tätigkeit in konkreten betrieblichen Arbeitssituationen bereits vor der Angebotsbearbeitung, bei der Planung und bei der Arbeitsvorbereitung ermitteln, bewerten und Maßnahmen festlegen.
Dies ist eine Anforderung, die nur mit hoher Sachkenntnis der Arbeitsverfahren, den damit verbundenen Einzeltätigkeiten und ggf. der verschiedenen Arbeitszustände geleistet werden kann.
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung der dafür vorgeschriebenen Dokumentation bieten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Berufsgenossenschaften Handlungshilfen an.
Der Deutsche Abbruchverband bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der BG BAU Workshops an, um die Medien der BG BAU für eine branchenspezifische Gefährdungsbeurteilung für Abbruchunternehmer sinnvoll einsetzen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie in unserem Mitgliederbereich.