Der Deutsche Abbruchverband hat in Zusammenarbeit mit seinem Arbeitskreis Fördermitglieder Ingenieurbüros das Verzeichnis der „Fachberater Abbruch“ komplett neu aufgelegt. Mit dieser Auszeichnung zum „Fachberater Abbruch“ kennzeichnet der Deutsche Abbruchverband besonders qualifizierte Experten im Bereich Abbruch.
Das Verzeichnis wurde bereits 2005 ins Leben gerufen und soll Auftraggebern, Bauherren, Behörden, Versicherungen, Ingenieurbüros und Gerichten eine Hilfestellung bei der Suche nach kompetenten Ansprechpartnern für fachgerechte Ausschreibung, Planung und Begutachtung von Abbrucharbeiten sein. Da zahlreiche Anforderungskriterien neu formuliert wurden, war grundsätzlich eine Neubewerbung für die Aufnahme in das Verzeichnis erforderlich. Die neue Auflage der „Fachberater Abbruch“ umfasst derzeit 10 sachverständige Ingenieure und steht weiteren qualifizierten Fachleuten aus dem Kreis der Fördermitglieder des DA jederzeit offen.
Aufnahmekriterien
Die Auszeichnung erfolgt unter Berücksichtigung der Tätigkeitsschwerpunkte Abbruch allgemein, Gebäudeschadstoffe, Sprengen und Abfallwirtschaft bezugnehmend auf die Bereiche Wohnhäuser, Industrie- und Gewerbe, Hochhäuser sowie Sonderbauwerke. Auch der Nachweis von persönlichen Referenzen, der berufliche Werdegang, die jährliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und besondere Qualifikationen des Antragstellers sind zwingende Voraussetzung für die Qualifikation der „Fachberater Abbruch“. Spätestens alle fünf Jahre sind die verlangten Nachweise von den Fachberatern zu aktualisieren, um weiterhin in dem Verzeichnis geführt werden zu können. Die Referenzen sind vom Antragsteller personenbezogen für die letzten fünf Jahre im Bereich Abbruch nachzuweisen, bloße Firmenreferenzen gelten als nicht ausreichend. Der Antragsteller hat ferner einen angemessenen Versicherungsschutz für seine Berufshaftpflicht nachzuweisen.
Um den hohen Qualitätsanspruch des Deutschen Abbruchverbandes als maßgebender Wirtschafts- und Unternehmerverband der Abbruchbranche zu gewährleisten, kann jeweils nur eine natürliche Person aus einem Fördermitglieds-Ingenieurbüro des DA einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der Fachberater Abbruch stellen. Über die Aufnahme entscheidet ein Gremium aus Vorstand und Vertretern des Arbeitskreises Ingenieurbüros.
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